Erwerb der Lizenz für UL-Hubschrauber
Theorieausbildung gemäß § 42(2),(3) LuftPersV
Luftrecht
Flugfunk
Navigation
Meteorologie
allgemeine Flugzeugkenntnisse, Technik UL-Hubschrauber
Verhalten in besonderen Fällen
menschliches Leistungsvermögen
Praxis-Ausbildung: (gemäß § 42(5a) LuftPersV
40 Stunden auf UL-Hubschrauber, davon mindestens zehn Flugstunden im Alleinflug mit 20 Alleinstarts
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
mindestens 10 Aussenlandungen mit Fluglehrer
mindestens einen Überlandflug mit Fluglehrer von 150 km mit Zwischenlandung
3 Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie das Verhalten bei Notfällen.
Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP Land), oder als Führer von aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten
Theorie-Ausbildung:
Einweisung in den Fächern
Technik UL-Hubschrauber
Verhalten in besonderen Fällen
Theorie-Prüfung (2 Fächer) beim Ausbildungsleiter
Praxis-Ausbildung:
Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
20 Flugstunden als verantwortlicher Führer von aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten und Flugzeugen können auf die Grundausbildung angerechnet werden
mindestens zehn Flugstunden im Alleinflug mit 20 Alleinstarts
Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat
Bewerber mit gültger Lizenz als Hubschrauberführer
Theorie-Ausbildung:
Einweisung in den Fächern
Technik UL-Hubschrauber
Verhalten in besonderen Fällen
Theorie-Prüfung (2 Fächer) beim Ausbildungsleiter
Praxis-Ausbildung:
keine vorgeschriebenen Mindest-Flugstunden
die Überlandflugausbildung reduziert sich auf einen Flug über mindestens 50 km mit 3 Landungen auf fremden Flugplätzen mit Fluglehrer
3 Alleinstarts
Gültigkeit und Verlängerung der Erlaubnis (gemäß § 45 Abs. 2a LuftPersV)
Die Lizenz wird unbefristet erteilt.
Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenden Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorliegt:
mindestens 6 Flugstunden auf Ultraleicht-Hubschraubern innerhalb der letzten 12 Monate, darin müssen mindestens 6 Starts und 6 Landungen enthalten sein, sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf Ultraleicht-Hubschraubern.
Diese Voraussetzungen können durch einen Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Ultraleicht-Hubschrauber ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
FAQ
Welche Voraussetzungen muß ich mitbringen?
Anmeldebogen der Flugschule
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre
Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses
Wie sieht die Praktische Ausbildung aus?
Dreiachser: mindestens 30 Flugstunden
UL-Helikopter: mindestens 40 Flugstunden
Wie sieht die Theorie-Ausbildung aus?
Sie umfaßt 60 Unterrichtsstunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen, Flugfunk sowie Pyrotechnik.
Wir bieten einimal pro Jahr ( Herbst) einen Theoriekurs an. Dieser findet nach Absprache mit den Lehrgangsteilnehmern am Wochenende jeweils Samstag und Sonntag von 08.30 bis ca. 12.30 Uhr statt. Bei entsprechendem Bedarf besteht auch die Möglichkeit einen Vollzeitkurs zu organisieren, der dann etwa eine Woche dauern würde.